Mergers

Klassische Mergers, d. h. der gesellschaftsrechtliche Zusammenschluss von Unternehmen, stellen auch im Mittelstand eine gangbare und in vielen Fällen sehr geeignete Alternative zum Kauf von Unternehmen dar.

In vielen Fällen bieten sich jedoch Varianten des klassischen Unternehmenszusammenschlusses an, nämlich

  • die gemeinsame Gründung von Holdinggesellschaften, in die Unternehmen eingebracht werden können, oder
  • die Gründung von gemeinsamen Tochterunternehmen, die mit Gemeinschaftsaufgaben betraut werden, um so Synergien zu erzielen.

Auch auf diesem Gebiet beraten wir den jeweiligen Unternehmer und helfen bei der Suche nach geeigneten künftigen Partnern, bis hin zur Entwicklung von Branchenkonzepten, deren Ziel der Zusammenschluss von kleinen und mittleren Unternehmen der gleichen Branche zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist.

Genauso übernehmen wir bei Mergers oder den Vorstufen hierzu – neben den Aufgaben der Suche und Identifikation geeigneter Unternehmen – die Begleitung und Moderation der Verhandlungen, Beratung bis hin zum Abschluss der notariellen Verträge.

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